Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abweichungen sind nur im Einzelfall möglich, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer im beidseitigem Einvernehmen schriftlich anderweitige Vereinbarungen festlegen. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Vorgabedokumente etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

Rechnung und Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden/Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und ihn über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Dies bedeutet mit Eingang auf unserem Geschäftskonto.

Zeichnet sich ab, dass der Kunde/Auftraggeber in Verzug, kommen könnte, ist umgehend die Firma WUSTEC zu kontaktieren, um zeitnah eine gemeinsame Lösung zu finden. Erfolgt die Zahlung jedoch nicht fristgerecht bzw. wird die Fa. WUSTEC nicht rechtzeitig über einen anstehenden Verzug informiert und oder sollte es zu keiner gemeinsamen Lösung kommen, so sind wir berechtigt, von

Lieferzeit

(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,

(2) Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

(3) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären

Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden/Auftraggeber ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

(2) Gerichtsstand für alle zwischen Kunden / Aufttraggeber und WUSTEC GmbH Co. KG ist Dunningen – Seedorf bzw. das für Dunningen-Seedorf sachlich- und örtlich zuständige Gericht.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.